Nach der ersten Kontaktaufnahme und dem Vereinbaren des Termins findet ein erstes Gespräch statt. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Vorstellen Ihres Anliegens und dem Klären von Zielen und Rahmenbedingungen. In der Regel finden die Gespräche persönlich statt, es gibt aber auch die Möglichkeit die Termine online oder telefonischen abzuhalten. Die Behandlungsdauer soll so lang wie nötig, aber so kurz wie möglich gehalten werden. Dies wird je nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst.
Um die Rückerstattung eines Teilbetrags des vereinbarten Honorars einfordern zu können, muss vor der zweiten Behandlungseinheit durch Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin eine Bestätigung eingeholt werden. Diese Bestätigung reichen Sie schließlich gemeinsam mit der Honorarnote und Ihrem Zahlungsbeleg bei Ihrer Versicherung ein. Benötigt es mehr als 10 Behandlungseinheiten, so ist eine Bewilligung durch den Sozialversicherungsträger mittels eines weiteren Formulares nötig.